Auftragsvergaben
Aufträge der öffentlichen Hand für Bauvorhaben, Dienstleistungen (Verkehr, Datenverarbeitung) usw. müssen im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden. Im Anschluss an die erfolgte Ausschreibung werden bei der Submission dann alle eingegangenen Angebote geöffnet und zur Prüfung übergeben. Nach erfolgter Prüfung wird der Auftrag an den Bieter vergeben, der das wirtschaftlichste und sparsamste Angebot abgegeben hat (entsprechend § 110 Abs. 2 NKomVG). Diese Verfahren soll eine gleichmäßige und gerechte Behandlung der Bieter gewährleisten.
Aufgrund der sich ständig verändernden rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an rechtssichere Ausschreibungen und Vergaben sowie der Komplexität dieses Rechtsgebietes wurde im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den Samtgemeinden Gieboldehausen und Hattorf zum 01.01.2020 eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet.
Die Aufgabenwahrnehmung liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen.
Im Rahmen des Vergaberechts ist die Samtgemeinde Radolfshausen verpflichtet erfolgte Auftragsvergaben ab einem bestimmten Auftragswert auf ihrer Homepage für einen begrenzten Zeitraum zu veröffentlichen.
Nachstehend sind die entsprechenden Vorschriften der VOB/A und der VOL/A im Einzelnen aufgeführt:
Durchgeführte Auftragsvergaben – Ex-post (§ 20 Abs. 3 VOB/A)
Nach Zuschlagserteilung im Rahmen der VOB/A besteht die Informationspflicht, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb der Auftragswert 25.000 € (ohne USt.) und bei
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € (ohne USt.)
übersteigt. Diese Informationen werden auf der Internetseite 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
- gewähltes Vergabeverfahren,
- Auftragsgegenstand,
- Ort der Ausführung,
- Name des beauftragten Unternehmens.
Durchgeführte Auftragsvergaben – Ex-post (§ 19 Abs. 2 VOL/A; zukünftig § 30 Abs. 1 UVgO )
Nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnehmerwettbewerb im Rahmen der VOL/A besteht die Informationspflicht über
- jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne USt.).
Diese Informationen werden auf der Internetseite 3 Monate vorgehalten und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Aktuelle Auftragsvergaben der Samtgemeinde Radolfshausen
Vergaben für Bauleistungen nach der VOB/A:
Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A: