Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Plandarstellung, der die beabsichtigte Nutzung der Fläche der Gemeinde veranschaulicht. Er wird von der Samtgemeinde Radolfshausen für das gesamte Gebiet der Samtgemeinde erstellt.
Für das Samtgemeindegebiet wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Er gibt damit in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Rechtlich entfaltet der Flächennutzungsplan gegenüber den Bürgern keine unmittelbare Wirkungen, Baurechte lassen sich daher aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht herleiten.
Nach § 5 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) werden im Flächennutzungsplan insbesondere dargestellt
- die Bauflächen und die Ausstattung des Gemeindegebiets, insbesondere solche Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs
- die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
- die Flächen für Versorgungsanlagen sowie für die Abafllentsorgung und Abwasserbeseitigung
- die Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe
- die Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage, hieraus werden die Bebauungspläne durch die Mitgliedsgemeinden erarbeitet.