Winterdienst
© Samtgemeinde RadolfshausenKälte, Schneefall und Eis gehören zu jedem richtigen Winter. Neben dem Spaß für Kinder und Wintersportler bringt der Schnee leider für Grundstückseigentümer und Verwaltung auch einige Aufgaben mit sich – so den Winterdienst und die Schneeräumpflicht.
Um abseits der Landes- und Bundesstraßen die Verkehrsbehinderungen möglichst gering zu halten, agiert der Bauhof der Samtgemeinde Radolfshausen auch als Winterdienst. Insbesondere Kurven- und Hangbereiche, stellen dabei Gefahrenschwerpunkte dar.
Um den Bauhof bei seinen vielen Aufgaben zu entlasten wurde im Rahmen der Straßenreinigungssatzung die Räum- und Streupflicht teilweise auch auf die Anlieger übertragen. Danach sind Eigentümer der an öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Gossen, Fuß- und Radwege grenzenden Grundstücke dazu verpflichtet diese Bereiche ab 7.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten sowie bei Glätte zu bestreuen. Straßen sind bis zur Mitte der Fahrbahn zu räumen. Insbesondere schnee- und eisfrei zu halten sind auch Wassereinlaufschächte in den Gossen so wie Löschwasserhydranten.
Von den Anliegern nicht zu räumen sind Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.