Kindertagespflege
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder im Alter von einem bis drei Jahren einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung wie zum Beispiel einer Krippe oder in der Kindertagespflege.
Kindertagespflegepersonen bieten eine flexible Betreuung, Förderung und Bildung für Kinder in familienfreundlicher Atmosphäre. Kindertagespflege ist eine geeignete Betreuungsform vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Im Alter zwischen drei bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr kann sie Kindergarten und Schule ergänzen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.