Friedhöfe
Friedhöfe erfüllen wichtige und in vielen Kulturen bestehende individuelle und kollektive Funktionen. Vor allem sind sie dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken in einem Raum zu ermöglichen, der deutlich von dem der Lebenden abgetrennt ist.
In der Samtgemeinde Radolfshausen werden die kommunalen Friedhofsstätten Bernshausen, Ebergötzen, Holzerode, Mackenrode, Seeburg und Waake als eine öffentliche Einrichtung unterhalten.
Die Friedhofsstätten Falkenhagen, Landolfshausen und Seulingen liegen in der Verantwortung der Kirchen.
Überprüfung der Gräber
Die Samtgemeinde überprüft am 13. April 2021 die Grabstellen auf den samtgemeinde-eigenen Friedhöfen. Hierbei werden insbesondere die Standsicherheit der Grabsteine gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, der Ablauf der Nutzungszeit sowie der Pflege-zustand der Gräber untersucht. Beanstandete Gräber werden durch Aufkleber gekennzeichnet. Beanstandete Gräber sind innerhalb von 4 Wochen ordnungsgemäß herzurichten. Grabstellen, deren Ruhezeit abgelaufen ist, sind bis zum 31.10.2021 abzuräumen.
Um den Angehörigen bzw. Verfügungsberechtigten die Gelegenheit zu geben, bei den Überprüfungen anwesend zu sein, werden die Überprüfungszeiten wie folgt festgesetzt:
Dienstag, 13.04.2021, 8.30 Uhr Friedhof Ebergötzen
Dienstag, 13.04.2021, 9.15 Uhr Friedhof Holzerode
Dienstag, 13.04.2021, 10.00 Uhr Friedhof Waake
Dienstag, 13.04.2021, 10.45 Uhr Friedhof Mackenrode
Dienstag, 13.04.2021, 11.15 Uhr Friedhof Seeburg
Dienstag, 13.04.2021, 11.45 Uhr Friedhof Bernshausen
Im Folgenden finden Sie alle entsprechenden Rechtsgrundlagen.