Schiedsamt
Logo Schiedsamt© Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-Das Schiedsamt dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es kann von jedem – auch minderjährigen – Bürger angerufen werden zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten (z.B. Schadensersatz, Mietzins, Räumung der Wohnung, nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen Kompostgeruch, Bäumen, Einfriedung etc.) und bestimmter strafrechtlicher Streitigkeiten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.).
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-.
Schiedsmann für die Samtgemeinde Radolfshausen ist:
Holger Bährens
Waaker Stieg 4
Holzerode
37136 Ebergötzen
Tel. 05507/1769
E-mail: holgerbaehrens@web.de
stv. Schiedsmann
Heinrich Huch
Falkenhagen Nr. 31
37136 Landolfshausen (OT: Falkenhagen)
Tel. 05508/466