Fundbüro
Im Fundbüro werden aufgefundene Sachen abgegeben, dessen Eigentümer/-in nicht bekannt ist.
Meldet sich der Verlierer/-in bzw. Eigentümer/-in nicht innerhalb von sechs Monaten, so hat der Finder/-in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Das Fundbüro der Samtgemeinde Radolfshausen befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses.
Welche Fundsachen zurzeit bei der Samtgemeinde Radolfshausen in Verwahrung sind, können Sie dem angefügten Dokument entnehmen.