Bundestagswahl
Die Bundestagswahl ist die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Das Wahlverfahren wird durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung geregelt.
Die Anzahl der Abgeordneten ist mindestens doppelt so groß wie die Zahl der Bundestagswahlkreise und durch mögliche Überhangmandate variabel, die derzeitige Mindestzahl beträgt 598 Abgeordnete (Stand 2019). Diese werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt.
Nach dem Bundeswahlgesetz dürfen alle Wahlberechtigten wählen (aktives Wahlrecht) und auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind laut Art. 38 Abs. 2 GG alle, die im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Deutsche sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit dem Wegzug nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind. Andere Auslandsdeutsche dürfen nur dann wählen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeswahlleiter.