Direktwahl Samtgemeindebürgermeister/-in
Die Wahl zum Samtgemeindebürgermeister/-in findet in Niedersachsen im Rahmen der Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt.
Der Samtgemeindebürgermeister/ die Samtgemeindebürgermeisterin wird direkt von den Einwohnern der Samtgemeinde gewählt und ist nach seiner Wahl hauptamtlich tätig.
Der/Die Samtgemeindebürgermeister/-in ist durch sein Amt automatisch Mitglied im Samtgemeinderat und im Samtgemeindeausschuss.
Die Wahl zum/zur Samtgemeindebürgermeister/-in richtet sich nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG).
Wahlberechtigt sind grundsätzlich Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages).
Weitere Informationen erhlaten Sie bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.