Landtagswahl
Bei den Landtagswahlen werden die Parlamente der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Als die gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das Oberste Verfassungsorgan des jeweiligen Landes und besteht in Niedersachsen aus insgesamt 135 Abgeordneten. Hauptaufgaben des Landtags sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.
In Niedersachsen findet die Wahl seit 1947 alle fünf Jahre statt. Als Rechtsgrundlagen dienen dabei das Niedersächsische Landeswahlgesetz, sowie die Niedersächsische Landeswahlordnung.
Nach dem Niedersächsischen Landeswahlgesetz ist grundsätzlich jeder wahlberechtigt, wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen hat. Wählbar hingegen ist jedoch grundsätzlich nur wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen hat.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.