Parkausweis für Bewohner
Bitte beachten Sie: Für die nachfolgende Leistung ist eine andere Behörde zuständig:
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief) Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist bei Beantragung durch einen Vertreter
Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Keine zuständige Verwaltungsstelle gefunden.
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief) Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist bei Beantragung durch einen Vertreter
Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage